Karsten Haase
Das Arbeits- und Dienstvertragsrecht bilden den ausschließlichen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Karsten Haase.
Im Rahmen dieser exklusiven und zielgerichteten Spezialisierung vertritt er gerichtlich wie außergerichtlich sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte, Betriebsräte und Sprecherausschüsse als auch Arbeitgeber. Die gerichtliche Interessenvertretung erfolgt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Seine jahrelange praktische Tätigkeit auf den Gebieten des Arbeits- und Dienstvertragsrechts wird durch eine intensive Lehr- und Vortragstätigkeit, umfangreiche Fachpublikationen und zahlreiche Fortbildungen kontinuierlich ergänzt und abgerundet.
Auf diese Weise verbindet Rechtsanwalt Karsten Haase seit Jahren rechtsanwaltliche Praxis mit Wissenschaft und Lehre.